Baby-Talk
Für werdende Mütter gelten am Arbeitsplatz eine Reihe von Schutzbestimmungen, die vom Arbeitgeber eingehalten werden sollten. Dazu muss er allerdings auch wissen, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist. Wann Sie Ihren Chef darüber informieren, hängt davon ab, ob Sie bereits in einem Unternehmen beschäftigt oder erst auf der Suche nach einem neuen Job sind.
- Bewerbung
Im Rahmen eines Bewerbungsprozesses sind Fragen nach einer Schwangerschaft nicht erlaubt, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wer beim Vorstellungsgespräch schwanger ist, kann dies also verschweigen. Auch Fragen zu Familienplanung, Verhütungsmethoden, etc. muss eine Bewerberin nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantworten.
- Arbeitsplatz
Ganz anders sieht die gesetzliche Lage aus, wenn Sie bereits einen Arbeitsplatz haben. Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, muss die werdenden Mutter laut Gesetz ihren Arbeitgeber darüber und über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren. Wann genau die Bekanntgabe erfolgt, bleibt aber trotzdem der Arbeitnehmerin überlassen. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft und den Geburtstermin einfordern.
Mutterschutzgesetz
Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten ab Bekanntgabe der Schwangerschaft. Anspruch hat jede Dienstnehmerin, ebenso wie Lehrlinge und Heimarbeiterinnen, unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen, Familienstand, Dauer des Dienstverhältnisses oder dem Umfang der Arbeitszeit.
Das Mutterschutzgesetz umfasst folgende Regelungen:
- Arztwege
Ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft können während der Arbeitszeit gemacht werden, wenn es aufgrund von Ordinations- oder Arbeitszeiten nicht anders möglich ist. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt trotz Arbeitsunterbrechung normal weiter zu zahlen.
- Beschäftigungsverbot
Weil Stress und körperliche Belastung weder der Schwangeren noch dem Ungeborenen gut tun, sind sie am Arbeitsplatz verboten.
Lesen Sie auf Seite 2 mehr über das Beschäftigungsverbot, Schutzfristen und Wochengeld







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