Schwanger

Schwanger im Job

Über eine Schwangerschaft sollten nicht nur die eigene Familie und Freunde, sondern auch der Arbeitgeber informiert werden. Wann Sie Ihren Chef aufklären müssen und welche Rechte und Pflichten Sie als schwangere Arbeitnehmerin haben, lesen Sie hier.

Info

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  • Rauchverbot
    Seit 1.1.2009 dürfen werdende Mütter nicht mehr in Räumen arbeiten, in denen sie Tabakrauch ausgesetzt sind. Das gilt für auch für das Gastgewerbe.

    Auszeit
    Sie fühlen Sie im Job öfter müde und erschöpft? Auch darauf hat der Gesetzgeber geachtet: Eine Schwangere hat das Recht, sich am Arbeitsplatz jederzeit hinzulegen und auszuruhen. Dazu muss ein geeignetes Bett bzw. eine Liege bereitstehen. Die Ruhephase gilt als bezahlte Arbeitszeit, außer sie fällt in eine abgemachte Pause.

    Wochengeld
    Das Wochengeld kann zu Beginn der Schutzfrist bei der Krankenkasse beantragt werden. Berechnet wird es nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, hinzu kommt ein Zuschlag für Sonderzahlungen.

Baby-Talk
Für werdende Mütter gelten am Arbeitsplatz eine Reihe von Schutzbestimmungen, die vom Arbeitgeber eingehalten werden sollten. Dazu muss er allerdings auch wissen, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist. Wann Sie Ihren Chef darüber informieren, hängt davon ab, ob Sie bereits in einem Unternehmen beschäftigt oder erst auf der Suche nach einem neuen Job sind.

- Bewerbung

Im Rahmen eines Bewerbungsprozesses sind Fragen nach einer Schwangerschaft nicht erlaubt, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wer beim Vorstellungsgespräch schwanger ist, kann dies also verschweigen. Auch Fragen zu Familienplanung, Verhütungsmethoden, etc. muss eine Bewerberin nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantworten.

- Arbeitsplatz

Ganz anders sieht die gesetzliche Lage aus, wenn Sie bereits einen Arbeitsplatz haben. Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, muss die werdenden Mutter laut Gesetz ihren Arbeitgeber darüber und über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren. Wann genau die Bekanntgabe erfolgt, bleibt aber trotzdem der Arbeitnehmerin überlassen. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft und den Geburtstermin einfordern.


Mutterschutzgesetz
Die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten ab Bekanntgabe der Schwangerschaft. Anspruch hat jede Dienstnehmerin, ebenso wie Lehrlinge und Heimarbeiterinnen, unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen, Familienstand, Dauer des Dienstverhältnisses oder dem Umfang der Arbeitszeit.
Das Mutterschutzgesetz umfasst folgende Regelungen:

- Arztwege

Ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft können während der Arbeitszeit gemacht werden, wenn es aufgrund von Ordinations- oder Arbeitszeiten nicht anders möglich ist. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt trotz Arbeitsunterbrechung normal weiter zu zahlen.

- Beschäftigungsverbot

Weil Stress und körperliche Belastung weder der Schwangeren noch dem Ungeborenen gut tun, sind sie am Arbeitsplatz verboten.

 


Lesen Sie auf Seite 2 mehr über das Beschäftigungsverbot, Schutzfristen und Wochengeld

 

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